Tipps für Unternehmer

Mitarbeiter/innen binden und finden

Umlagen sind Verfahren von gesetzlichen Krankenkassen, die im Falle von Krankheit der Mitarbeiter, Schwangerschaft und Insolvenz Schutz bieten. Welche Vorteile sich Sie für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter daraus ergeben lesen Sie hier:


Umlage 1 – Lohnfortzahlung-Umlage

Bei dieser Umlage können Sie sich 40-80% der Kosten für den Fall einer krankheitsbedingten Lohnfortzahlung an arbeitsunfähige Mitarbeiter der ersten sechs Wochen von der jeweiligen Krankenkasse des Mitarbeiters erstatten lassen. Diese Umlage gilt für alle Unternehmen, bis zu 30 Vollzeit-Mitarbeitern, als Pflichtabgabe in Höhe von 0,9% - 3,9% des Bruttogehaltes. Sie zahlen als Arbeitgeber also die Umlage und bekommen dafür die Erstattung der Lohnfortzahlung des erkrankten Mitarbeiters / der erkrankten Mitarbeiterin von seiner / ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Gerne unterstützen wir Sie mit Erfahrung und Know-how und optimieren Ihr Unternehmen was pro Mitarbeiter oder Mitarbeiterin im Schnitt 500€ im Jahr an Sozialabgaben einsparen kann.


Wer nimmt an der Umlage 1 teil? Wie hoch sind die Beiträge der Umlage 1?

Zu dieser Umlage sind alle Unternehmen mit bis zu 30 anrechenbaren Mitarbeitern verpflichtet. Von der Berechnung der Mitarbeiter ausgeschlossen sind Auszubildende, Werkstudenten und Schwerbehinderte. Mitarbeiter in Teilzeit werden lediglich anteilig berechnet.

Berechnung erfolgt so:

- bis zu 10 Std pro Woche zählen zu 25%
- bis zu 20 Std pro Woche fallen zu 50% ins Gewicht
- bis zu 30 Std pro Woche machen 75% aus
- mehr als 30 Std pro Woche zählen zu 100%

Die zu zahlenden Beiträge richten sich nach der Art der Kranken­ver­si­che­rung sowie dem vereinbarten Prozentsatz, den Sie als Arbeitgeber erstattet bekommen.

Dabei gilt: Je mehr Prozent des Bruttoentgelts des erkrankten Mitarbeiters / der Mitarbeiterin Sie erstattet bekommen möchten, desto höher werden auch die entsprechenden Beitragssätze sein. Viele gesetzlichen Krankenkassen bieten mehrere Varianten dieser Umlage an. Die Entscheidung, für welche Variante Sie sich entscheiden, liegt bei Ihnen als Arbeitgeber. Ist Ihr Mitarbeiter / Ihre Mitarbeiterin länger als sechs Wochen krank, so übernimmt seine / ihre Krankenkasse die Entgeldfortzahlung nach diesem Zeitraum, aber nur in Höhe von ca. 70%!!!

Somit ist die Umlage 1 im Grunde als ein Pflichtbeitrag zur Entgeltfortzahlungsversicherung zu sehen. Gerne unterstützen wir Sie mit Know-how und Erfahrung bei der Umlage 1 und helfen Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Krankheitsfall keine finanziellen Verluste zu erleiden.

 

 


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Optimierungsbeispiel:

 

 

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Umlage 2 – Mutterschafts-Umlage

Die Umlage 2 beschäftigt sich mit der Entgeltfortzahlung in Mutterschaftszeiten. Dieses Umlageverfahren fängt die finanziellen Belastungen auf, die ein Unternehmen im Falle der Mutterschaftszeit einer Mitarbeiterin aufweist. Denn geht eine Arbeitnehmerin in Mutterschaftszeit, fällt sie für gewisse Zeit aus und ihre Arbeitskraft wird gegebenenfalls durch eine befristete Stelle von Ihnen ersetzt. Die Größe Ihres Unternehmens spielt für die Pflicht der Umlage 2 keine Rolle. Die Umlagepflicht gilt in diesem Fall für alle Unternehmen. Bei Wunsch kümmern wir uns für Sie um Ihr Umlageverfahren U2!

Umlage 3 – Insolvenz-Umlage

Bei der Umlage 3, der Insolvent-Umlage, handelt es sich um ein Verfahren für die Entgeldfortzahlung im Falle der Insolvenz Ihres Unternehmens. Wird Ihr Unternehmen zahlungsunfähig, erhalten Ihre Arbeitnehmer Anspruch auf Ersatz des Arbeitsentgeltes für die letzten drei Monate vor Öffnung des Insolvenzverfahrens. Damit Ihre Mitarbeiter dieses Insolvenzgeld erhalten, zahlen Sie monatlich die Umlage 3 an die Agentur für Arbeit.